Beschreibung Mindestalter Vorbesitz Einschluss

KLASSE B

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen plus Fahrersitz.

Anhänger dürfen mitgeführt werden wenn:

- die zu zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt.

- die zu zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg übersteigt aber die zulässigen Gesamtmassen beider Fahrzeuge zusammen nicht mehr als 3500 kg beträgt.

 

17*
18

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AM, L

KLASSE BE

Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B mit Anhängern, die die Grenzwerte der Klasse B und B96 überschreitet sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.

 

17*
18

B
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KLASSE B96

Die Fahrerlaubnis der Klasse B kann mit der Schlüsselnummer 96 erteilt werden für Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem KFZ der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg überschreitet, aber 4250 kg nicht übersteigt.

 

17*
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B
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Anhänger B, BE oder B96? Mehr Infos HIER