Unterricht

Wir werden immer wieder gefragt was so eine Fahrerlaubnis kostet! Tja sehr schwer zu sagen, man kann eigentlich nur immer wieder eines wiederholen: Es gibt feststehende Kosten, wie z.B. der Sehtest, Sofortmaßnahmen am Unfallort, Landkreisgebühren, der Grundbetrag, Lehrmaterial und Sonderfahrten.

Das Problem sind die Übungsstunden. Wieviel braucht man? Soviel wie man braucht um die praktische Fahrprüfung zu bestehen. Und das kann man vorher als Fahrlehrer nicht sagen, das kristallisiert sich im laufe der Ausbildung erst heraus. Aber die Übungsstunden sind ausschlaggebend für die Kosten des Führerscheins.

Theorieunterricht

Der Theorieunterricht findet in unseren Fahrschulen in Verden und Etelsen statt.

Eine Anfahrtsskizze und Öffnungszeiten findet Ihr HIER.

Wir bieten 4x wöchentlich theoretischen Unterricht an!
Dabei nutzen wir modernste Technik wie Lehrprogramme über Beamer sowie auf den Fahrschulunterricht ausgerichtete Lernspiele. Der Unterricht läuft dabei locker und unverkrampft ab. Besonders die Aufgaben mit der Alkoholbrille sorgen immer wieder für Lacher. Spaß muss auch mal sein ;-)

Ein besonderer Service: Natürlich kann der Fahrschüler so oft er/sie möchte am Unterricht teilnehmen. Dafür wird selbstverständlich nichts extra berechnet!

Die theoretischen Mindeststunden sind (Doppelstunde à 90 Min):
Grundstoff* Klassenspezifischer Zusatzstoff
Klasse AM 12 2
Klasse A1, A2, A 12 4
Klasse B 12 2
Mofa 6 -

* besitzt der Fahrerlaubnissbewerber bereits eine FE (nicht Mofa!), reduziert sich die Anzahl Grundstoffstunden auf 6 Doppelstunden.

Kostenlose Schnupperunterrichte!!!

Lernt uns und unsere Arbeit erst mal kennen!!
Danach entscheidet IHR!

Traut Euch!!!

Praxisunterricht

Die praktische Ausbildung soll dem Fahrschüler die nötigen Fertigkeiten vermitteln, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu bewegen. Außerdem soll der Fahrschüler auf die praktische Prüfung vorbereitet werden.

Die Anzahl der Übungsstunden hängt vom Können und Wissen des jeweiligen Schülers ab und ist daher sehr individuell! Aber auch hier stehen wir Euch mit Rat und Tat zur Seite und führen Euch erfolgreich zum Führerschein!

Nachdem Ihr eine Grundausbildung durchlaufen habt, können wir mit den gesetzlich vorgeschriebenen "Sonderfahrten" beginnen. Was nicht heißt, ich habe meine Sonderfahrten - und mache jetzt meine praktische Prüfung! Ob Ihr Prüfungsreif seid, entscheidet hierbei NUR der Fahrlehrer!

Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben (Fahrstunde à 45 Min.):

Bei Erstausbildung
FE Klasse Bundes- oder Landstraßen Autobahnen Dunkelheit
A1, A2, A, B 5 4 3
Bei Vorbesitz
FE Klasse Bundes- oder Landstraßen Autobahnen Dunkelheit
B auf BE 3 1 1
A1 auf A2* 3 2 1
A1 auf A** 3 2 1
A2 auf A* 3 2 1

* Besitz weniger als 2 Jahre ** Mindestalter 24 Jahre

Der Praxisunterricht läuft bei uns locker und ohne Stress ab. Am besten lernt man, wenn es Spaß macht :-)