Die praktische Ausbildung soll dem Fahrschüler die nötigen Fertigkeiten vermitteln, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu bewegen. Außerdem soll der Fahrschüler auf die praktische Prüfung vorbereitet werden.

Die Anzahl der Übungsstunden hängt vom Können und Wissen des jeweiligen Schülers ab und ist daher sehr individuell! Aber auch hier stehen wir Euch mit Rat und Tat zur Seite und führen Euch erfolgreich zum Führerschein!

Nachdem Ihr eine Grundausbildung durchlaufen habt, können wir mit den gesetzlich.vorgeschriebenen " Sonderfahrten " beginnen. Was nicht heißt, ich habe meine Sonderfahrten - und mache jetzt meine praktische Prüfung! Ob Ihr Prüfungsreif seid, entscheidet hierbei NUR der Fahrlehrer!

Folgende Sonderfahrten sind gesetzlich vorgeschrieben (Fahrstunde á 45 Min. ):

Bei Erstausbildung:

FE Klasse Bundes- oder Landstraßen Autobahnen Dunkelheit
A1, A2, A, B 5 4 3

Bei Vorbesitz:

FE Klasse Bundes- oder Landstraßen Autobahnen Dunkelheit
B auf BE 3 1 1
A1 auf A2* 3 2 1
A1 auf A** 3 2 1
A2 auf A* 3 2 1

* Besitz weniger als 2 Jahre
** Mindestalter 24 Jahre

Infos zum Stufenführerschein der Motorradklassen findet ihr HIER

Der Praxisunterricht läuft bei uns locker und ohne Stress ab. Am besten lernt man, wenn es Spaß macht :-)